BGH äußert sich erstmals zum "Stealthing": Das Kondom heimlich wegzulassen, kann eine Vergewaltigung sein - Klaus-Michael Bott Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht
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Das heimliche Weglassen eines Kondoms erfüllt den Straftatbestand des sexuellen Übergriffs, unter Umständen sogar den der Vergewaltigung. In einem Revisionsbeschluss äußerte sich der BGH nun erstmals zum „Stealthing“.