BGH stellt Strafverfahren wegen Formfehlers weitgehend ein: Kein Strafantrag mittels einfacher E-Mail - Klaus-Michael Bott Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht
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Strafanträge müssen schriftlich eingesandt werden. Das gilt auch für Behörden, wie der BGH klarstellte. Wegen eines nicht formgerechten Strafantrags stellte er ein Strafverfahren daher weitgehend ein.