Nach BGH-Entscheidung zur Maskenaffäre: Ampel will Straftatbestand der Bestechlichkeit verschärfen - Klaus-Michael Bott Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht
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Der BGH hat den Finger in die Wunde gelegt: Mit ihren Maskendeals haben CSU-Mandatsträger den Tatbestand der Bestechlichkeit nicht erfüllt. Grund hierfür ist eine Strafbarkeitslücke – die Koalition will diese nun zeitnah schließen.