OLG Celle bestätigt Entscheidung der Vorinstanz: Klimaaktivist ist der Sachbeschädigung schuldig - Klaus-Michael Bott Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht
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Ein Klimaaktivist hatte im vergangenen Jahr ein Gebäude der Universität Lüneburg mit Wandfarbe beschmiert. Das ist Sachbeschädigung – und nicht wegen Notstands oder zivilen Ungehorsams gerechtfertigt, so das OLG Celle.