Schweigerecht des Angeklagten und "nemo tenetur": Schweigen ist Gold – Teilschweigen ist Blech? - Klaus-Michael Bott Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht
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Aus dem Schweigen dürfen für den Angeklagten keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden. Schweigt der Angeklagte jedoch nur teilweise, sieht es anders aus. Plötzlich muss dieser seine Unschuld beweisen, kritisiert Lukas Zeyher.